Nicht landwirtschaftliche Fahrten

Brief des Präsidenten bezüglich nicht landwirtschaftlichen Fahrten:

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Die Fahrten an unsere Tractor Pulling Anlässe mit grünem Nummernschild sind laut Gesetz nicht erlaubt (nichtlandwirtschaftliche Verwendung Art. 90 Abs. 3 VRV).

Problematisch kann es bei einem Unfall werden. Es gab bereits einen solchen Fall und die Polizei hat gewusst, dass diese Fahrt nicht erlaubt wäre. Bei grossem Sachschaden oder bei Personenschäden kann es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben, denn diese können Rückgriff auf den Fahrzeughalter nehmen. Wenn es um die Bezahlung von Schäden geht klären die Versicherungen die Haftungsfragen exakt ab.

Wir empfehlen Euch, bei den Kantonalen Strassenverkehrsämtern Sonderbewilligungen zu beantragen. Die Kantone Bern und Luzern kennen dieses Verfahren bereits.

Für Fahrer mit Wohnsitz im Kanton Bern haben wir ein Antragsformular vorbereitet. Das Formular kann ab unserer Home-Page, www.tractorpulling.ch heruntergeladen werden. Im Kanton Bern kostet eine Bewilligung für Fahrten an sämtliche Anlässe für ein Jahr Fr. 105.-.

Jemand mit Wohnsitz ausserhalb des Kt. Bern, muss selber um eine entsprechende Bewilligung nachsuchen. Bewilligt werden nur Fahrten mit dem Traktor, welcher am Pulling zum Einsatz kommt, oder es gibt eine Bewilligung für das Zugfahrzeug, welches den Anhänger mit dem aufgeladenen Puller Traktor zieht. Für Begleittraktoren mit Wohnwagen, usw., gibt es im Kanton Bern keine Bewilligungen.

Wir empfehlen Euch die Sonderbewilligung, "nicht landwirtschaftliche Fahrt", zu beantragen.

 

Zauggenried, 2. April 2012

 

Vorlagen Antragsformular (Kt. Bern)

PDF-Formular

PDF (ausfüllen von Hand)

Excel

Adressen der Bewilligungsbehörden (gesamtschweizerisch)

PDF